Hier finden sie einen kurzen Überblick über die Rahmenbedingungen von Psychotherapie, insbesondere zu folgenden Themen:

 

Zeitlicher Ablauf, Häufigkeit, Dauer

 

Finanzielle Fragen
Umgang mit Daten, Vertraulichkeit, Verschwiegenheit
  

 

 

 

 

 

 

 

Zeitlicher Ablauf

Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten (gilt für Einzeltherapie; bei Paaren, Familien und Gruppen sind längere Sitzungen möglich bzw. üblich).

Die Sitzungen finden ausschließlich zum vorher vereinbarten Termin in ungestörter Umgebung und Vertraulichkeit statt. Es gibt kein gefülltes Wartezimmer, Ihre Stunde beginnt pünktlich.

Die Termine sollten regelmäßig zur gleichen Zeit stattfinden. Diese Regelmäßigkeit ist für den Therapieverlauf sehr hilfreich und sollte wann immer möglich eingehalten werden. Ist das aus beruflichen oder anderen wichtigen Gründen nicht möglich, so können individuell andere Vereinbarungen getroffen werden.

Weiters haben Sie auch die Möglichkeit, Stunden außerhalb der üblichen Zeiten zu vereinbaren. Gegen entsprechend höhere Tarife können Sie auch Termine spät am Abend und auch am Wochenende reservieren (bis 24h, auch Samstag, Sonntag).

Typischerweise gibt es nach einem Erstgespräch und dem Wunsch, eine Therapie zu beginnen einige Stunden als Eingewöhnungsphase. In dieser Zeit können Sie und der Therapeut sehen, ob eine Therapie im konkreten Fall sinnvoll ist und als hilfreich erlebt wird.

 

Häufigkeit

Aufgrund der Vielfältigkeit und Unterschiedlichkeit der Probleme, die Menschen dazu bewegen, psychotherapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist es seriöserweise nicht möglich, hier eine grundsätzliche Aussage zu treffen. Die Bandbreite reicht von gelegentlichen Sitzungen bis zu mehreren Stunden pro Woche.

In vielen Fällen scheint eine Stunde pro Woche ein vernünftiger Kompromiß zu sein. Wenn es ihnen zeitlich und finanziell möglich ist, bietet eine Therapie mit 2 oder 3 Stunden pro Woche eine wesentlich tiefer gehende Auseinandersetzung und damit auch eine bessere Möglichkeit zur Veränderung als das bei einer Wochenstunde der Fall ist.

 

Dauer

Wie oben gesagt gilt auch hier, daß es keine verbindliche Aussage gibt. Auch hier reicht die Bandbreite von wenigen vereinbarten Sitzungen (wie zum Beispiel im Sinne einer Krisenintervention bei kurzfristig aufgetretenen einschneidenden Ereignissen), bis zu Therapien, die eine langfristige Begleitung über viele Jahre darstellen. Man sollte sich grundsätzlich dessen bewußt sein, daß Probleme, die sich im Laufe eines Lebens über lange Zeit angesammelt haben, üblicherweise nicht auf wundersame Weise durch wenige Sitzungen aufgelöst werden können. In der Regel wird es eine langsame, aber stetige Veränderung sein, die es Ihnen ermöglicht, Probleme zu lösen bzw. neue Strategien im Umgang damit zu finden. Ein großer Teil der Therapien bewegt sich im zeitlichen Rahmen von 1 bis 3 Jahren.

 

 

 

 

Finanzielle Fragen

Ich verrechne für eine Einzeltherapiestunde als Richtwert derzeit ein Honorar von EU 95,-

Je nach Ihrer Lebenssituation und Ihren zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten kann es vom obigen Betrag deutliche Abweichungen in beiden Richtungen geben.

Menschen in wirtschaftlich schwierigen Lebenssituationen biete ich im Einzelfall, wenn es für mich zeitlich machbar ist, deutlich reduzierte Stunden zu Zeiten an, die üblicherweise wenig gefragt sind. (Also etwa später Vormittag und früher Nachmittag, Termine wo Berufstätige üblicherweise schlecht Zeit haben)

Erstgespräche die über die Online-Reservierung angeboten werden sind bei mir kostenlos.

Erstgespräche die individuell vereinbart werden verrechne ich mit 50,-

Nach individueller Vereinbarung und mit erhöhtem Tarif besteht auch die Möglichkeit regelmäßige Termine außerhalb der üblichen Arbeitszeiten in Anspruch zu nehmen. (später am Abend, Wochenende)

 

Finanzierung über die Krankenkasse:

Generell gibt es in Österreich leider keine einheitliche Regelung bezüglich einer Unterstützung oder Finanzierung von Psychotherapie durch Sozialversicherungsträger und wir haben daher eine desaströs ungünstige Situation für eine vernünftige und leistbare psychotherapeutische Versorgung. In der Regel bedeutet das, dass Sie die Stunden selbst finanzieren müssen, und von der Krankenkasse nur bei Vorliegen einer sogenannten krankheitswertigen Störung nur eine Refundierung von derzeit 28,- pro Sitzung zurückbekommen. Manche Sozialversicherungsträger (z.B. KFA, BVA) bieten höhere Zuschüsse, manche Zusatzversicherungen übernehmen ebenfalls einen Teil der Kosten.

Wenn Sie einen Zuschuss der Krankenkasse in Anspruch nehmen möchten, müssen sie vor der zweiten Sitzung eine Bestätigung eines Facharztes für Allgemeinmedizien ("praktischer Artzt") einholen.

Prinzipiell besteht auch die Möglichkeit über manche Institutionen vollfinanzierte Psychotherapieplätze zu bekommen, sie müssen aber mit erheblichen Wartezeiten rechnen und werden solche Plätze überhaupt nur mit relativ schwerwiegenden Störungen bekommen. Sie werden dort auch meist eine Atmosphäre vorfinden die von deutlich weniger Ruhe, Privatsphäre und zeitlicher Flexibiltität geprägt ist.

Fragen von Stundenhonorar und Finanzierbarkeit würden wir in einem Erstgespräch klären. Sie können danach in aller Ruhe darüber nachdenken, ob die besprochenen individuellen Rahmenbedingungen für Sie passen.

Sie können versuchen, die entstandenen Psychotherapiekosten bei der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt steuerlich geltend zu machen, das hat bei geringeren bis mittleren Einkommen häufig Erfolg.

Wenngleich die Finanzierung für viele Menschen schwierig ist, und auch die absoluten Beträge bei längeren Therapien erhebliche Größenordnungen annehmen können, ist Psychotherapie in den allermeisten Fällen auch aus rein wirtschaftlichen Sicht langfristig ein gutes Investment. Viele ehemalige Patientinnen und Patienten konnten in ihrem Leben durch die in der Therapie erlernten Strategien aufgrund besserer persönlicher und beruflicher Entwicklung ihren Lebensstandard oft sehr erheblich verbessern, oft in einem Ausmass das ohne Therapie extrem unwahrscheinlich gewesen wäre, und nicht selten von einer wirtschaftlichen Entwicklung begleitet in der die Therapiekosten nicht mehr relevant sind.

 

 

 

 

 

Umgang mit Daten, Vertraulichkeit, Verschwiegenheit

Psychotherapeuten sind gesetzlich verpflichtet, Aufzeichnungen über abgehaltene Sitzungen zu führen. Diese Aufzeichnungen unterliegen einer sehr strengen Verschwiegenheit und werden dementsprechend gut geschützt. Nicht nur die Inhalte von Sitzungen, sondern etwa auch die bloße Tatsache der Inanspruchnahme von Psychotherapie unterliegen dieser Verschwiegenheit.

Sie können also sicher sein, daß Ihre persönlichen Daten und insbesondere alle im Zuge von therapeutischen Gesprächen gewonnen Inhalte in keiner Weise weitergegeben werden.

Es gibt insbesondere von meiner Seite keinerlei Informationen an Arbeitgeber, Ärzte, Finanzamt, Gericht, Exekutive oder wen auch immer. Auch die Tatsache, dass sie überhaupt Psychotherapie in Anspruch nehmen unterliegt dieser sehr strengen Verschwiegenheit, ein Psychotherapeut wird aus diesem Grund auf diesbezügliche mögliche Anfragen oder Auskunftsbegehren von Eltern, Partner, Bekannten, Verwandten, Polizei oder Gericht ausnahmslos und kompromisslos nicht reagieren.

Im Falle der Inanspruchnahme einer Teilrefundierung durch die Krankenkasse oder eines sonstigen Kostenträgers müssen Sie die von mir mit persönlichen Daten und Diagnose versehenen Rechnungen und Formulare natürlich dort einreichen, von meiner Seite erfolgt aber auch in diesem Fall keinerlei Weitergabe von Daten.

 

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie mich gerne kontaktieren!

 

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